Smart-TVs stehen mit ihrer Anbindung an das Internet stellvertretend für viele Geräte des sog. Internet der Dinge (Internet of Things, IoT). Gegenstände des Alltags oder Maschinen in der Industrie werden über das Internet vernetzt und können miteinander kommunizieren. Auch mit einem Smart-Fernsehgerät können die Verbraucher – anders als bei herkömmlichen Fernsehgeräten – im Internet surfen. Sie können ferner soziale Netzwerke und Apps nutzen und auch Speichermedien und Medienzuspieler verwenden. Smart-TVs verfügen zusätzlich über den sog. Roten Knopf (Red-Button-Funktion). Über diese rote Taste auf der Fernbedienung kann der Fernsehzuschauer die HbbTV-Funktion aktivieren, über die er auf Mediatheken zugreifen sowie Zusatzinfos oder aktuelle Nachrichten abrufen kann.

Je mehr smarte Geräte die Verbraucher einsetzen, desto umfassender ist ihr digitaler Fingerabdruck. Die Empfänger ihrer Daten können diesen geschäftlich für sich nutzen. Smart-TVs standen immer wieder im Verdacht, dass Verbraucher den Mehrwert der neuen Technik mit einer Verletzung ihrer Verbraucherrechte bezahlen müssen. So sind Verbraucher Datenschutzrisiken ausgesetzt, wenn Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Auch auf Sicherheitsrisiken gab es zahlreiche Hinweise. Smart-TVs gehören zu den am weitesten verbreiteten Geräten des Internet der Dinge. Mutmaßliche Verbraucherschutzverstöße betreffen viele Menschen aller Bevölkerungsgruppen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt auf der Basis seiner verbraucherrechtlichen Kompetenzen im Dezember 2017 eine Sektoruntersuchung zu Smart-TVs eingeleitet. …

Quelle / Link: Sektoruntersuchung Smart-TVs