KI-Zwillinge – digitale Repliken individueller Identität – werfen grundlegende Fragen nach Eigentum und Kontrolle persönlicher Daten auf. Die bestehenden Rechtsrahmen privilegieren Infrastruktur gegenüber Daten und Plattformen gegenüber Individuen. Eine Neudefinition von Eigentumsrechten im digitalen Raum wird unausweichlich.


Die Asymmetrie zwischen Geist und Hülle

Die Debatte um KI-Zwillinge offenbart eine fundamentale Verschiebung in der Konstellation zwischen Individuum, Daten und technologischer Infrastruktur. Was als technische Innovation erscheint – die Möglichkeit, mittels maschinellem Lernen digitale Repliken individueller Verhaltensweisen, Wissensbestände und psychologischer Muster zu erzeugen – markiert tatsächlich einen Wendepunkt in der Frage, wer über die digitale Repräsentation von Identität verfügt.

Die Autoren der Studie “Who Owns My AI Twin?” verwenden die Metapher des “Ghost in the Shell”: Die persönlichen Daten bilden den “Geist”, die technologische Infrastruktur die “Hülle”. Diese Unterscheidung ist mehr als analytisches Hilfsmittel – sie legt die Machtverhältnisse offen, die den aktuellen Status quo prägen. Denn während der Wert eines KI-Zwillings maßgeblich vom “Geist” abhängt, liegt die Kontrolle faktisch bei jenen, die die “Hülle” bereitstellen: den Plattformbetreibern.

Von der Imitation zur Replikation

KI-Zwillinge unterscheiden sich kategorial von herkömmlichen KI-Assistenten durch ihre tiefe Verknüpfung mit individueller Identität. Der Prozess ihrer Entstehung wird als Spektrum von Imitation bis Replikation beschrieben – eine zunehmende Durchdringung und Rekonstruktion persönlicher Datenbestände. Was zunächst als nützliches Werkzeug erscheint, entwickelt sich zu einer digitalen Entität, die zentrale Merkmale der Person verkörpert.

Diese Entwicklung wirft Fragen auf, die über datenschutzrechtliche Bedenken hinausgehen. Es geht um die grundsätzliche Verfügungsgewalt über eine digitale Repräsentation des Selbst, die zunehmend eigenständig agieren kann. Die derzeitigen Rechtsrahmen, die Dateneigentum primär als Infrastruktureigentum konzipieren, erweisen sich als strukturell inadäquat.

Die Unzulänglichkeit bestehender Rechtsrahmen

Die gegenwärtige rechtliche Situation privilegiert systematisch die technologische Infrastruktur gegenüber den Daten selbst und damit die Plattformbetreiber gegenüber den Individuen. Diese Asymmetrie ist kein Zufall, sondern Ausdruck etablierter Machtverhältnisse in der Plattformökonomie.

Die Autoren argumentieren für die Anwendung dreier traditioneller Kriterien des Sachenrechts auf persönliche Daten:

  • Klar definierter Vermögenswert: Die Daten innerhalb einer persönlichen Datenenklave
  • Exklusive Kontrolle: Alleiniger Zugriff des Individuums auf diese Daten
  • Wert für das Individuum: Hoher persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Wert

Diese Kriterien erscheinen zunächst plausibel, treffen jedoch auf eine Realität, in der faktische Kontrolle und rechtliche Verfügungsgewalt systematisch auseinanderfallen. Das Konzept der “persönlichen Datenenklave” setzt eine technische und organisatorische Infrastruktur voraus, die derzeit nicht existiert – und deren Etablierung gegen die Interessen der dominanten Akteure steht.

Portabilität als Voraussetzung echten Eigentums

Ein zentraler Punkt der Argumentation betrifft die Portabilität von KI-Zwillingen über verschiedene Plattformen hinweg. Ohne diese Fähigkeit bleibe das Konzept des Eigentums unvollständig, so die Autoren. Diese Beobachtung trifft einen neuralgischen Punkt: Portabilität würde die Lock-in-Effekte aufbrechen, auf denen das Geschäftsmodell vieler Plattformen basiert.

Die Forderung nach Portabilität ist daher nicht primär technischer, sondern struktureller Natur. Sie kollidiert mit den grundlegenden Mechanismen der Plattformökonomie, die auf Netzwerkeffekte, Datenmonopole und proprietäre Ökosysteme setzt. Die technische Machbarkeit ist sekundär gegenüber der Frage, ob die dominanten Akteure ein Interesse an ihrer Realisierung haben – und die Antwort darauf fällt eindeutig aus.

Der geforderte Gesellschaftsvertrag

Die Autoren plädieren für einen “menschenzentrierten Ansatz der Datenverwaltung” und einen neu gestalteten Gesellschaftsvertrag, der individuelle Souveränität und einen “private-by-default”-Ansatz priorisiert. Diese Forderung ist normativ ambitioniert und operativ vage – was weniger an konzeptioneller Schwäche liegt als an der Komplexität des Problems.

Ein solcher Gesellschaftsvertrag müsste die grundlegenden Machtverhältnisse in der digitalen Ökonomie neu ordnen. Er müsste gegen etablierte Geschäftsmodelle, technologische Pfadabhängigkeiten und regulatorische Trägheit durchgesetzt werden. Die Frage ist nicht, ob ein solcher Ansatz wünschenswert wäre, sondern unter welchen Bedingungen er realisierbar ist.
Strukturelle Hindernisse der Transformation

Die Diskussion um KI-Zwillinge und Dateneigentum offenbart ein Muster, das aus anderen Kontexten digitaler Transformation bekannt ist: Die Diskrepanz zwischen normativen Forderungen nach individueller Souveränität und den faktischen Machtverhältnissen der Plattformökonomie.

Die vorgeschlagenen Lösungen – persönliche Datenklaven, Portabilität, individuelles Eigentum – setzen eine Infrastruktur voraus, die erst geschaffen werden müsste. Ihre Realisierung würde fundamentale Interessen der dominanten Akteure berühren. Ohne institutionelle Gegenmacht bleibt die Forderung nach einem neuen Gesellschaftsvertrag appellativ.

Fazit: Zwischen normativer Notwendigkeit und struktureller Blockade

Die Frage “Wem gehört mein KI-Zwilling?” ist berechtigt und wird zunehmend dringlich. Die bestehenden Rechtsrahmen erweisen sich als unzureichend, die Machtasymmetrien zwischen Individuen und Plattformen als fundamental. Die vorgeschlagene Neudefinition von Eigentumsrechten im digitalen Raum ist normativ überzeugend.

Dennoch bleibt die Umsetzung eine offene Frage. Die Geschichte digitaler Souveränitätsinitiativen – von europäischen Cloud-Projekten bis zu Identitätssystemen – zeigt, dass normative Forderungen allein nicht ausreichen. Die Realisierung setzt institutionelle Gegenmacht, regulatorische Entschlossenheit und technologische Alternativen voraus, die derzeit nicht erkennbar sind.

Die Debatte um KI-Zwillinge markiert damit weniger einen Wendepunkt als einen weiteren Symptombereich der grundlegenden Asymmetrie zwischen individueller Autonomie und plattformbasierter Kontrolle in der digitalen Ökonomie.