Von Ralf Keuper

Über den Wert der Daten, die in der vernetzten Produktion anfallen, wird eifrig diskutiert. Eine der Fragen ist, ob es so etwas wie ein Eigentum an Maschinendaten gibt. Bei den Automobilen stehen sich die OEMs und der ADAC wie auch die Versicherungen gegenüber. Während die Hersteller ein Eigentumsrecht der Fahrer an den vom Auto produzierten und dort anfallenden Daten verneinen, plädieren ADAC und Versicherungen für das Gegenteil (Vgl. dazu: Autodaten wecken Begehrlichkeiten).

Einen Einblick in den aktuellen Diskussionsstand für die Maschinendaten gibt das Ergebnispapier Industrie 4.0 – wie das Recht Schritt hält.

Zur aktuellen Rechtslage:

Das geltende Recht kennt kein umfassendes, absolutes Recht an jedwedem Datum an sich. Je nach ihrer Ausprägung sind bestimmte Konstellationen von bzw. an Daten jedoch heute bereits – vielfach indirekt – durch ein Netz verschiedener nationaler und internationaler Gesetze geschützt (Urheberrecht, Patentrecht, Datenbankrecht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrecht,
Strafrecht etc.).

Entscheidend ist der jeweilige Kontext, in dem das Datum erzeugt und weiterverwendet wird (Vgl. dazu: Wertschöpfung in der Identity Economy #1).

Auffallend ist, dass gesetzliche Bestimmungen einem Einzeldatum häufig erst über seine Bedeutungsebene einen schützenswerten Gehalt beimessen. So ist das einzelne zusammenhangslose Sensordatum „18 Grad Celsius“ als naturgegebenes Faktum an sich nicht geschützt. Wird jedoch ein Temperaturverlauf mit Uhrzeiten gespeichert und mit einem Messpunkt in einer bestimmten Anlage verknüpft, erhalten diese Daten einen Aussagegehalt, der bspw. ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis darstellen kann. Welcher Schutz für Maschinendaten greift, hängt also in der Regel vom jeweiligen Kontext ab.

Weiterhin:

In der Analyse und Auswertung von Maschinendaten liegen – zum Teil noch unbekannte – Geschäftsmodelle der Zukunft. Maschinendaten können insoweit wesentliche wirtschaftliche Werte darstellen und im Zentrum veränderter Wertschöpfung stehen. Es stellt sich daher die Frage nach der Notwendigkeit und den Möglichkeiten rechtlicher Absicherung der entsprechenden Daten. Gegenwärtig bestehen für die Zuweisung von Maschinendaten zu einem bestimmten Rechtsträger (Datenhoheit) keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften

Eine Empfehlung:

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Monopolisierung von Märkten zugunsten einiger weniger „Datenmonopole oder Datenoligopole“ abzeichnen, wäre dem ggf. über das Wettbewerbsrecht zu begegnen. Eine solche Machtkonzentration durch Datenexklusivität ist in der Industrie aber noch nicht nicht absehbar. Im Unterschied zum Verbrauchergeschäft gibt es in der Industrie nicht „den einen schutzbedürftigen“ Marktteilnehmer.

Widerspruch.

Eine solche Machtkonzentration in der Industrie ist bereits absehbar. Genannt seien nur die vielfältigen Aktivitäten der großen Technologiekonzerne im Internet der Dinge und im Industriellen Internet der Dinge (Vgl. dazu: Wer steuert die Fabrik der Zukunft?). Selbst Apple hat hier bereits mehr als einen Fuß in der Tür (Vgl. dazu: Wie Apple bereits Teil der Industrie 4.0 ist). Die Amazonifikation von IoT und IIoT ist bereits im vollen Gang. Wer wie Google, Amazon, Microsoft, Apple und Alibaba im B2B-Geschäft die Kundenschnittstelle über Branchengrenzen hinweg mit seinen Plattformen und Ökosystemen dominiert, erhält eine Machtposition, der mit den klassischen Mitteln des Wettbewerbsrecht kaum noch beizukommen ist.

So wie die Industrie derzeit, haben die Banken noch vor wenigen Jahren argumentiert. Mittlerweile müssen sie sich damit abfinden, dass Google & Co. mit ihren Plattformen, Betriebsystemen und Smartphones bestimmen, ob sie ihre Kunden überhaupt noch erreichen. Der Industrial Consumerism wird auch in der Industrie dafür sorgen, dass bestehende Markt- und Machtstrukturen aufgebrochen werden.