Von Ralf Keuper

Über den Wert der Daten, die in der vernetzten Produktion anfallen, wird eifrig diskutiert. Eine der Fragen ist, ob es so etwas wie ein Eigentum an Maschinendaten gibt. Bei den Automobilen stehen sich die OEMs und der ADAC wie auch die Versicherungen gegenüber. Während die Hersteller ein Eigentumsrecht der Fahrer an den vom Auto produzierten und dort anfallenden Daten verneinen, plädieren ADAC und Versicherungen für das Gegenteil (Vgl. dazu: Autodaten wecken Begehrlichkeiten).

Einen Einblick in den aktuellen Diskussionsstand für die Maschinendaten gibt das Ergebnispapier Industrie 4.0 – wie das Recht Schritt hält.

Zur aktuellen Rechtslage:

Das geltende Recht kennt kein umfassendes, absolutes Recht an jedwedem Datum an sich. Je nach ihrer Ausprägung sind bestimmte Konstellationen von bzw. an Daten jedoch heute bereits – vielfach indirekt – durch ein Netz verschiedener nationaler und internationaler Gesetze geschützt (Urheberrecht, Patentrecht, Datenbankrecht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrecht,
Strafrecht etc.).

Entscheidend ist der jeweilige Kontext, in dem das Datum erzeugt und weiterverwendet wird (Vgl. dazu: B2B-Banking mit Mastercard, Microsoft und OpenText

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