Der Entwurf des Koalitionsvertrages (5.02.18) der GroKo nimmt an mehreren Stellen Bezug zum Datenschutz (Hervorhebungen R.K.).

Auszüge:

  • Wir setzten uns für eine innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen ihre persönlichen Daten einfach und unkompliziert von einer Plattform zu einer anderen Plattform transferieren können. Daher wollen wir die Datenportabilität und Interoperabilität sowie die Rechte der Nutzer stärken.
  • Grundlage für den sicheren Austausch sensibler Daten und Informationen sowie die digitale Patientenakte ist eine verlässliche und vertrauenswürdige Telematikinfrastruktur und höchste Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Nutzung der digitalen Angebote erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (Opt-In).
  • Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass ihre Daten jederzeit geschützt sind und nicht gegen ihre Interessen eingesetzt werden. Um beim automatisierten Fahren Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden wir einen Verordnungsentwurf im Bundestag vorlegen.
  • Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.
  • Die Mitte 2020 anstehenden Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DS5675 GVO) wollen wir intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit und Effektivität überprüfen. Wir wollen eine sichere, mobile, digitale Authentifizierung. Wir wollen die Arbeit der Stiftung Datenschutz fördern. Die Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann, müssen wir zügig angehen. Wir wollen die Öffnungsklausel in Artikel 88 der DatenschutzGrundverordnung nutzen und prüfen ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber schafft.

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