Für den Sachverständigen Dr. Malte Engler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, ist das Eigentum an einem Digitalen Avatar, wie es das Web 3 vorsieht, der Beginn der digitalen Leibeigenschaft. “Dieses Eigentum an digitalen, persönlichen Objekten wird als Vorteil dargestellt und begrifflich als Kontrolle, Selbstbestimmung oder Souveränität gerahmt. Zwar ist das Recht, andere von der Nutzung oder sonstigen Eingriffen in eigenes Eigentum auszuschließen, ein zentrales Element des Eigentumsrechts. Ein weiteres zentrales Element ist aber auch das Recht, Eigentum zu übertragen mit der Folge, dass die ausschließliche Verfügungsgewalt sodann der neuen Eigentümerin zusteht. Im Kontext des Web3, das umfangreiche Aspekte der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe im Digitalen abbilden will, würde dies ermöglichen, dass Menschen sich wesentlicher Aspekte ihres digitalen Lebens dauerhaft entäußern könnten[1]Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2022 zu „Web 3.0 und Metaverse“.

Engler weiter: “Interpretiert als Grundrecht auf Schutz des digitalen Körper wird deutlich, dass ein Eigentum an Teilen des im Web3 geschaffenen digitalen Zwillings mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Es würde Raum für bisher fiktionale Dystopien schaffen, weil davon ausgegangen werden muss, dass die dank Web3 mit Eigentums- und Veräußerungsrechte ausgestatteten Teile des digitalen Zwillings früher oder später einer kommerziellen Verwertung ausgesetzt sind. Das zunächst in der Person der individuellen Dateneigentümerinnen entstandene Eigentum könnte entweder Betreiberinnen der digitalen Umgebung direkt als Gegenleistung übertragen werden oder wäre jedenfalls in anderer Form einer Verwertung durch diese digitalen Grundeigentümerinnen des Web3 ausgeliefert. Ersteres käme einer digitalen Leibeigenschaft gleich, letzteres reproduziert bekannte Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse ins Digitale. Play-To-EarnGeschäftsmodelle wie Axie Infinity sind Beispiele für derartige Szenarien und haben auf den Philippinen bereits die Schaffung eines digitalen Prekariat demonstriert”[2]Vgl. dazu: Wir Datensklaven. Wege aus der digitalen Ausbeutung