Die Digitalisierung des Wirtschaftslebens erfordert eine sichere elektronische Identifzierung und Authentifzierung von Geschäftspartnern. Wesentliche Voraussetzung ist die Etablierung geeigneter elektronischer Identifzierungsmittel (eIDs). Dies gilt umso mehr für das Angebot digitaler Zahlungs- und Finanzdienste, das besondere Anforderungen an die Sicherstellung der Identität von Neukunden und die Autorisierung von Transaktionen stellt.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Arbeitskreis eID intensiv mit den Einsatzmöglichkeiten von eID-Lösungen im elektronischen Zahlungsverkehr und bei der Kontoeröffnung beschäftigt. Mit dem nun vorliegenden Bericht soll ein Beitrag zur Etablierung geeigneter eID-Lösungen im Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa geleistet werden.

Der Bericht beschreibt zunächst die wesentlichen gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von eIDs im Zahlungsverkehr in Deutschland. Hierzu zählen die Vorschriften des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG), der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und der eIDAS-Verordnung. …

Quelle: Nutzung elektronischer Identifzierungsmittel (eIDs) im elektronischen Zahlungsverkehr und bei der Kontoeröffnung